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Jugendschutz & Einwilligung Minderjähriger

Mindflip richtet sich bewusst auch an Jugendliche. Weil dabei Gesundheitsdaten verarbeitet werden, gelten besondere Schutzregeln.

1. Alter und Einwilligung (Art. 8 DSGVO)

Für Dienste der Informationsgesellschaft ist die Einwilligung eines Kindes in die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten nur wirksam, wenn das Kind das jeweilige nationale Mindestalter erreicht hat. Andernfalls ist die Einwilligung der Träger:innen der elterlichen Verantwortung erforderlich bzw. muss von diesen mitgetragen werden.

LandDigitale Einwilligung selbst abdarunter
Deutschland16 JahrenEinwilligung der Sorgeberechtigten nötig
Österreich14 JahrenEinwilligung der Sorgeberechtigten nötig
SchweizUrteilsfähigkeit (i. d. R. ab ca. 16)Einbindung der Sorgeberechtigten empfohlen/nötig

2. Was das konkret bedeutet

▸ Umsetzungshinweis: Für die produktive Nutzung durch unter das Mindestalter fallende Jugendliche ist ein geeignetes Verfahren zur Einholung/Verifikation der elterlichen Einwilligung vorzusehen (z. B. Bestätigung durch Sorgeberechtigte). Dieses Verfahren ist vor breiter Bewerbung an Jugendliche zu implementieren.

3. Besonderer Schutz und Krisenhilfe für junge Menschen

Für Kinder und Jugendliche gelten dieselben Sicherheits-Leitplanken wie für alle Nutzer:innen – Mindflip ist kein Therapie- und kein Notdienst. Speziell für junge Menschen erreichbar:

Weitere Krisennummern findest du im Krisen- und Notfallhinweis.

4. Keine an Kinder gerichtete Werbung / kein Profiling

Mindflip setzt kein auf Minderjährige ausgerichtetes Profiling und keine verhaltensbasierte Werbung ein.

Stand: automatisch generierter Entwurf · vor Veröffentlichung anwaltlich prüfen lassen.